Gasleitungssanierung

Gasleitungssanierung


Obwohl Erdgas zu einer der sichersten Energieversorgungsarten zählt, haben Gasexplosionen in den letzten Monaten viele Verbraucher verunsichert. Und gerade in Altbauten, deren Gasleitungen aus Stahlrohr mit eingehanften Gewindeverbindungen gefertigt sind, solle auf “Nummer Sicher” gegangen werden. Denn aus diesen Verbindungen kann, obwohl das Rohr selbst völlig intakt ist, durch Austrocknung des Hanfs bzw. der verwendeten Dichtmasse Gas austreten.

Die Rechtslage: Für Gasleitungen und Anlagen gilt die TRGI 2008 Anhang 5c (Technische Regeln für Gasinstallation).

(1.) Die Gasleitungen sind vom Kunden jährlich einmal überprüfen zu lassen durch eine Sichtkontrolle, wobei gleichzeitig auf Gasgeruch zu achten ist.
(2.) Die Dichtigkeit bzw. Gebrauchsfähigkeit ist alle 12 Jahre durch geeignete Maßnahmen, durch ein Vertrags-Installations-Unternehmen,  prüfen zu lassen. Die Gebrauchsfähigkeit unterteilt sich wie folgt:

1.  Unbeschränkte Gebrauchsfähigkeit = Gasleckmenge kleiner als 1 Lite/Stunde
2. Verminderte Gebrauchsfähigkeit = Gasleckmenge 1-5 Liter/Stunde (Gasleitung muss innerhalb von 4 Wochen abgedichtet werden)
3. Gasleckmenge über 5 Liter/Stunde (Gasleitung ist unverzüglich außer Betrieb zu nehmen)

Mit einem speziellen elektronischen Gas-Leckmengenmesscomputer prüfen wir das Gasleitungssystem in Ihrem Privathaus oder Ihrem vermieteten Objekt. Sie erhalten von uns ein Messprotokoll, in dem alle aufgenommen Messdaten und die Gasleckmenge (Im Idealfall = 0) aufgeführt sind. Sollte die Leitung nach den Richtlinien der TRGI eine zu hohe Leckmenge aufweisen, muss die Leitung abgedichtet werden. Wir dichten für Sie die Leitung nach dem unten aufgeführten Prinzip ab.

Gasleitungen werden mittels Prodoral R6 Dichtmasse von innen abgedichtet wodurch keine Schäden bzw. Arbeiten am Baukörper entstehen.